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BVerwG, 12.06.1986 - 9 B 34.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückbleiben fremder Rechtssysteme hinter den Anforderungen der von den Garantien des Grundgesetzes beherrschten deutschen Rechtsordnung an die prozessualen Rechte der Strafverteidigung - Begriff der politischen Verfolgung - Verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht - ...
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 05.12.1985 - X OE 883/81
- BVerwG, 12.06.1986 - 9 B 34.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 9 B 34.86
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Zurückbleiben fremder Rechtssysteme hinter den Anforderungen der von den Garantien des Grundgesetzes beherrschten deutschen Rechtsordnung an die prozessualen Rechte der Strafverteidigung als solche ohne das Hinzutreten weiterer Umstände die Annahme einer politischen Verfolgung nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21). - BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 9 B 34.86
Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrundegelegten Auskünfte in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. BVerwGE 31, 149, 156) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]. - BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 9 B 34.86
Ist eine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so ist eine Zulassung der Revision nur dann gerechtfertigt, wenn im Hinblick auf jeden dieser Gründe ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. z.B. Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209). - BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82
Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte - …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 9 B 34.86
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Tatsachengerichte die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland des Asylsuchenden nicht zu erforschen brauchen, wenn die - verfahrensfehlerfreie - Würdigung seines Vertrags ergibt, daß die von ihm gegebene Schilderung seiner persönlichen Erlebnisse unglaubhaft ist (vgl. Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 9 B 1915.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 152).